Ausklage

Ausklage
Ausklage f, -n юр. жа́лоба, иск

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Exkussion — (lat.), das Verfahren eines Gläubigers, durch das er seine Befriedigung zu erlangen sucht, besonders aber Ausklagung eines zahlungsunfähigen Schuldners, die erfolgen muß, ehe gegen eine andre hilfsweise verpflichtete Person geklagt werden darf.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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